Potenzielle Datenquellen (Rangfolge):
Zertifizierung
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- Insb. anwendbar für die Bausteine Reiseveranstalter, Unterkunft und Zielgebietsagentur
- Quelle: Datenbank (gti o.ä.)
- Externe Datenquellen
- Anwendbar für Indikatoren zu denen externe (Online-)quellen vorhanden sind
- Quelle: Datenbanken (atmosfair Emissionsrechner, DJSI etc.)
- Light-Zertifizierung durch externes Audit
- Anwendbar für Indikatoren zu Leistungsträgern, die keine umfassende Zertifizierung haben
- Quelle: Etablierter Zertifizierungsanbieter führt ein komprimiertes Audit bei dem entsprechenden Leistungsträger durch und stellt die Ergebnisse zur Verfügung
- Eintrag in Datenbank durch Originalquelle
- Anwendbar für Indikatoren zu untergeordneten Leistungsträgern (bspw. Unterkünfte, Gastronomiebetriebe, Partneragentur, Reiseleiter oder Aktivitätenanbieter)
- Quelle: Eintragung in Datenbank basierend auf Selbstauskunft des Leistungsträgers (bei gti o.ä.). Impuls zum Eintrag durch den Reiseveranstalter
- Ziel: Konsekutiver Ausbau der Datenbank
- Selbstauskunft
- Anwendbar bei Indikatoren, für die keine objektiven Daten zur Verfügung stehen
- Quelle: Reiseveranstalter gibt die Daten selbst ein oder gibt die Fragen an den entsprechenden Leistungsträger (vor Ort) weiter
In letzter Instanz muss der Veranstalter die entsprechenden Selbstauskünfte zu Indikatoren ohne objektive Quellen machen. Es wird jedoch im Prozess alles daran gesetzt, die Daten aus anderweitigen Quellen zu erheben oder die Leistungsträger (vor Ort) zu einer Direkteingabe zu motivieren.
Die eingesetzten Prüfmechanismen zur Sicherung der Glaubwürdigkeit sind:
- Kundenfeedback (4-5 Fragen im Hauptfragebogen des Veranstalters + 10-15 Fragen in freiwilliger Zusatzbefragung)
- Stichprobenartige Überprüfung der Selbstauskunft
- Die Bewertung eines Bausteines durch ein Zertifikat erhält eine höhere Bepunktung als die Summe aller Indikatoren im Rahmen der Selbstauskunft, da eine unabhängige Validierung der Ergebnisse durch Dritte die Qualität der Aussage steigert
Eine lückenlose Überprüfung der Angaben durch den Reiseveranstalter ist nicht leistbar und wird im Rahmen dieses Projektes daher nicht beabsichtigt.
Langfristig wird eine schrittweise Ersetzung der Indikatoren durch objektive Quellen angestrebt.
Für nachweisliche Falschaussagen von Reiseveranstaltern werden entsprechende Sanktionen festgelegt.